DEN JAGDSCHEIN VERLÄNGERN

Die Erstausstellung oder Verlängerung des Jagdscheins erfolgt persönlich bei der Unteren Jagdbehörde im Kreishaus Bad Schwalbach.

Der Antrag kann sowohl persönlich als auch vorab per Email erfolgen - auch ohne vorliegenden Versicherungsnachweis. Die Untere Jagdbehörde kann dann bereits alle behördlichen Auskünfte zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit einholen und benachrichtigt Sie, sobald diese vorliegen.

 

Empfohlenes Vorgehen:

  1. Download Formular "Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines"
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Formular per E-Mail an jagdwesen@rheingau-taunus.de senden.
  3. Sobald die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine telefonische Benachrichtigung der Unteren Jagdbehörde.
  4. Sobald Sie Ihren Versicherungsnachweis haben, kann der Jagdschein dann wie gewohnt in Bad Schwalbach im Kreishaus verlängert werden.
  5. Weitere Informationen hierzu und welche Unterlagen bei dem Termin im Kreishaus notwnedig sind, finden Sie hier:
    Jagd- und Fischereibehörde des Rheingau-Taunus-Kreises

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