Die Erstausstellung oder Verlängerung des Jagdscheins erfolgt persönlich bei der Unteren Jagdbehörde im Kreishaus Bad Schwalbach.
Der Antrag kann sowohl persönlich als auch vorab per Email erfolgen - auch ohne vorliegenden Versicherungsnachweis. Die Untere Jagdbehörde kann dann bereits alle behördlichen Auskünfte zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit einholen und benachrichtigt Sie, sobald diese vorliegen.
Empfohlenes Vorgehen:
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