11.10.2024
Wir möchten Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
Details können Sie HIER im Newsletter des Landesjagdverbands Hessen e.V. nachlesen.
09.09.2024
Seit elf Wochen grassiert in Südhessen die Afrikanische Schweinepest. Wir freuen uns, Ihnen heute wichtige Erleichterungen zur Bejagung in den ASP-Sperrzonen I und II ankündigen zu können, die wir zum jetzigen Zeitpunkt nach dem fortgeschrittenen Zaunbau und dem aktuellen Infektionsgeschehen ausdrücklich begrüßen.
Bitte denken Sie jedoch daran, dass die Seuchenbekämpfung in den Sperrzonen nach wie vor höchste Priorität genießt und handeln Sie mit dieser Motivation verantwortungsbewusst und nach der guten fachlichen Jagdpraxis.
Wichtig:
Die angekündigten Erleichterungen treten erst einen Tag nach Veröffentlichung der jeweiligen Allgemeinverfügung Ihres Landkreises in Kraft. Die Allgemeinverfügungen finden Sie – nach Erscheinen – auf der Homepage Ihres Landkreises unter „ASP“ bzw. unter den „Amtlichen Bekanntmachungen“. Bitte prüfen Sie regelmäßig, ob entsprechende Aktualisierungen vorliegen.
Pressemitteilung des HMLU:
Jagderleichterungen kommen
Landwirtschaftsministerium lockert bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Einschränkungen für die Jagd
Seit knapp drei Monaten werden vom hessischen Landwirtschaftsministerium (HMLU) in Teilen von Südhessen und dem Rhein-Main-Gebiet intensive Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) ergriffen. Im Rahmen der Seuchenbekämpfung gelten seither Einschränkungen in verschiedenen Bereichen, etwa für Land- und Forstwirtschaft, aber auch für die Jagd. Oberstes Gebot ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die ständig lageentsprechend überprüft und angepasst werden. Der Führungsstabstab ASP im HMLU ist diesbezüglich im täglichen Austausch mit den Landkreisen sowie Experten und Wissenschaftlern, unter anderem vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesinstitut für Tiergesundheit, und von der Justus-Liebig-Universität in Gießen.
Ein Video von Jagdminister Ingmar Jung zu den angekündigten Jagderleichterungen kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://youtu.be/yAdrpGmfT3U?si=BkiEzGjFw6VulNiq
Aufgrund des Fortschritts in der Lageerkundung ASP, unter anderem durch eine zentral koordinierte, systematische Kadaversuche mit Wärmebilddrohnen und speziell ausgebildeten Kadaversuchhunden, eines mit taktischen Elektrozäunen umgebenen, eindeutig identifizierten Kerngebietes des Seuchengeschehens sowie erster fester Zaunabschnitte, ist jetzt die Rücknahme weiterer Einschränkungen möglich. Lockerungen hatte es bereits für die Landwirtschaft gegeben, nun geht es um die Jagd.
Der Fokus ist nach wie vor die Bekämpfung der ASP. Wir wollen alle Möglichkeiten der Ausbreitung unterbinden. Durch unsere erfolgreichen Aufklärungs- und Eindämmungsmaßnahmen ist es uns jetzt möglich, in bestimmten Bereichen Lockerungen vorzunehmen.“
(Landwirtschafts-minister Ingmar Jung)
Bestimmungen für die Jagd
In Sperrzone I, die auch als Pufferzone bezeichnet wird und den äußeren, infektionsfreien Rahmen um das vorläufige Infektionsgebiet (Sperrzone II) bildet, sind sogenannte Ernte- und Bewegungsjagden unter Auflagen möglich.
Ruhe war in der Sperrzone II bisher oberstes Gebot, um einen Lageüberblick zu bekommen und eine Versprengung von Schwarzwild und damit die weitere Verbreitung der ASP zu verhindern. Daher galt zunächst ein vollständiges Jagdverbot in der Sperrzone II.
Dort gibt es nun ebenfalls Lockerungen: Einzeljagd auf Schalenwild (außer Schwarzwild) und Prädatoren ist tagsüber im Offenland mit Abstand zu Schwarzwildeinständen wieder möglich. Allerdings nur außerhalb des Kerngebietes sowie außerhalb von Gemeinden rund um positive ASP-Funde.
Möglich ist auch die Jagd auf Federwild (auf Antrag und mit Abstand zu Schwarzwildeinständen), beispielsweise die Rabenkrähe.
Die Erleichterungen ermöglichen Jägerinnen und Jägern ihrer Hegeaufgabe nachzukommen und beispielsweise durch die Entnahme von Prädatoren Bodenbrüter zu schützen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt.
Nördlich des Mains, das betrifft insbesondere den Main-Taunus-Kreis, ist darüber hinaus aufgrund des nun fertiggestellten Festzauns entlang der BAB 60 und besonderer geographischer und infrastruktureller Gegebenheiten auch die Einzeljagd auf Schwarzwild wieder erlaubt, auch zur Nachtzeit.
„Wir freuen uns über die Unterstützung aus der Jägerschaft – gemeinsames Ziel ist in diesem bisher infektionsfreien Bereich, nun möglichst viele Wildschweine zu erlegen und damit mögliche Infektionsketten in Richtung Taunus zu unterbrechen“, erläutert Landwirtschaftsminister Jung.
Die Lockerungen wurden vom hessischen ASP-Führungsstab gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus Baden-Württemberg erarbeitet und mit den Expertinnen und Experten des FLI sowie der hessischen ASP-Sachverständigengruppe abgestimmt.
Allgemeinverfügungen, die das in den jeweiligen Landkreisen formal regeln, werden von den Kreisen und den kreisfreien Städten in den nächsten Tagen veröffentlicht.
Das HMLU treibt derweil in einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit Unterstützung des Regierungspräsidiums Darmstadt, mit Hilfe von HessenForst, Hessen Mobil, des THW, TCRH, LHL, FLI und den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städte die Lageaufklärung und Eindämmung in weiteren Bereichen kontinuierlich voran.
14.08.2024
Im Nachgang zu unserer Informationsveranstaltung vom Freitag, 09. August 2024 im Hofgut Mappen finden Sie zum Download:
· die Allgemeinverfügung (seit heute in Kraft),
· die Pressemitteilung zur Allgemeinverfügung
sowie
· die Präsentation aus der Informationsveranstaltung.
Wir informieren Sie außerdem darüber, dass
· wir ab Mittwoch, 15.08.2024 von Montag bis Freitag einen täglichen (!) Transport der ASP-Blutproben zum Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) in Wiesbaden organisiert haben und so dazu beitragen, dass Sie schnellstmöglich über den hoffentlich negativen Test informiert werden können,
· das LHL zugesagt hat, die Proben aus der Sperrzone I mit Priorität (!) zu bearbeiten,
· Sie den Aufbruch nach Vorliegen des negativen Testergebnisses zu folgenden Zeiten in der Kläranlage Taunusstein-Bleidenstadt (Vogtlandstr. 28, 65232 Taunusstein, bitte am Tor klingeln) entsorgen können:
Montag bis Donnerstag 7.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 7.00 bis 14.30 Uhr
Samstag 7.00 bis 12.00 Uhr
Zu evtl. erweiterten Zeiten der Entsorgung von Aufbruch in der Kläranlage Eltville-Hattenheim (Grünau 1, 65346 Eltville) werden wir mit gesonderter Nachricht informieren.
Die Meldung der negativen Befunde versenden wir an die auf dem Probenbegleitschein genannten Revierpächter und bitten diese um Weitergabe der Befunde, damit das Wildschwein verwertet werden kann. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang außerdem
· um Mitteilung eventueller Änderungen Ihrer Kontaktdaten an asp@rheingau-taunus.de .
Abschließend erhalten Sie anbei
· praktische Hinweise zur Verwertung („Informationen Umgang mit gesundem Wildschweinfleisch“).
Über evtl. Änderungen und Neuerungen werden wir Sie informieren. Bitte beachten Sie auch die Informationen im Internet unter www.rheingau-taunus.de .
09.08.2024
Wir möchten Sie, die Jägerinnen und Jäger aus dem Kreisgebiet, über Inhalte der vom RTK vorbereiteten Allgemeinverfügung informieren, bevor diese in der kommenden Woche in Kraft tritt. Uns haben einige Rückfragen aus der Jägerschaft im RTK erreicht und wir möchten Sie im Rahmen dieser Veranstaltung bestmöglich informieren und unterstützen. Wir möchten Ihnen vor Ort den dann geltenden Ablauf einer Schwarzwilderlegung einmal transparent und direkt erläutern und auch die praktischen Möglichkeiten einer Vermarktung (auch außerhalb der Sperrzone I) darstellen.
06.08.2024
Afrikanische Schweinepest (ASP) | landwirtschaft.hessen.de
Nachgereichte KORREKTUR zum Infoschreiben:
Alternativ zur Aufbewahrung und Entsorgung an der eigenen Kühlkammer, können Sie den Aufbruch auch an der vom Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVV) eingerichteten Kadaversammelstelle auf dem Gelände der
Kläranlage Grünau
Grünau 1
65346 Eltville-Erbach
kostenlos entsorgen. Dies erfolgt in Absprache mit dem AVV: Je nach Aufkommen wird dies entweder zu festen Abgabezeiten oder nach Terminvereinbarung möglich sein. Dazu werden wir Sie rechtzeitig informieren.
27.07.2024
Erstmals ist im Kreis Bergstraße ein totes Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Westlich der Gemeinde Einhausen wurde der Kadaver gefunden. Das tote Tier fiel einem ansässigen Landwirt am Rande eines Feldes auf, als er dieses mit einer Drohne absuchen ließ, um die Genehmigung für die anstehende Ernte einzuholen. Aufgrund der gültigen Restriktionen müssen Landwirte sicherstellen, dass ihre Flächen frei von Schwarzwild sind, ehe sie mit einer maschinellen Bearbeitung beginnen können.
Eine entnommene Probe von dem Wildschein wurde dem Hessischen Landeslabor nach Gießen überstellt. Am Freitagabend wurde dort ein vorläufig positives Ergebnis auf den ASP-Virus festgestellt. Für die endgültige Bestätigung, wurde die Probe dem bundeseigenen Tierseuchenlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zugestellt. Trotz der noch ausstehenden Zweit-Befundung haben die zuständigen hessischen Behörden sofort reagiert und eine Reihe notwendiger Maßnahmen eingeleitet.
26.07.2024
Im Landkreis Groß-Gerau gibt es in weiteren Betrieben Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Die betroffenen Landwirte halten jeweils 9, 33 und 158 Hausschweine. Ein Betrieb hält zudem etwa 50 Wildschweine in einem Gehege.
Rund 17.000 Hektar wurden bereits von den durch das Land zentral gesteuerten Suchtrupps mit speziellen Kadaversuchhunden und Drohnen abgesucht. Bislang wurden dabei 64 positive Fälle entdeckt. Das Land arbeitet sehr eng mit Wildbiologen der Justus-Liebig-Universität Gießen und mit dem Friedrich-Loeffler-Institut zusammen, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.
25.07.2024
Vertreterinnen und Vertreter aus dem ASP-Führungsstab informieren über die Afrikanische Schweinepest und Bekämpfungsmaßnahmen, mit Schwerpunkt auf der künftigen Pufferzone (Sperrzone I).
11.07.2024
Schon wenige Stunden nach Bekanntwerden des ersten bestätigten ASP-Falls in Südhessen am 15.06.2024 war der LJV Hessen gemeinsam mit vier Drohnenpiloten des Kreisjägervereins Groß-Gerau und des Jagdvereins Rheingau vor Ort, um das Veterinäramt Groß-Gerau bei der Kadaversuche zu unterstützen.
Nun veröffentlicht der LJV eine ausführliche Chronik zum Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen, die fortlaufend aktualisiert wird.
21.06.2024
Nachdem am vergangenen Samstag, 15.06.2024, bei einem erlegten Wildschwein aus dem Landkreis Groß-Gerau das ASP-Virus nachgewiesen wurde, besteht in der Restriktionszone ein grundsätzliches Jagdverbot auf alle Wildarten.
Die Ruhe ist jetzt oberstes Gebot, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht aufzuschrecken und das Virus nicht in andere Gebiete zu verbreiten.
Wir bitten daher eindringlich darum, die Behörden bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen und insbesondere für die entsprechende Ruhe zu sorgen, damit der Seuchenausbruch lokal begrenzt und möglichst schnell kontrolliert werden kann.
Die Jagdvereine und Hegegemeinschaften in der Restriktionszone stehen mit den Behörden in engem Austausch und informieren Sie, falls die Jägerschaft z. B. bei Suchmaßnahmen mit Wärmebilddrohnen, etc. unterstützend tätig werden kann. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihrem Jagdverein und Ihrer Hegegemeinschaft Ihre aktuellen Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mailadresse zur Verfügung stehen, damit eine schnelle und reibungslose Kommunikation sichergestellt ist.
Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie auf der Homepage Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Das HMLU hat ebenfalls eine ausführliche Informationsseite eingerichtet: https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest
Weitere Informationen zur ASP finden Sie auf der Webseite des Deutschen Jagdverbandes unter https://www.jagdverband.de/asp
15.06.2024
Nach Informationen der Veterinärbehörde des Landkreises Groß-Gerau (Südhessen) wurde am Samstag, 15.06.2024, ein erster Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Stück Schwarzwild bestätigt. Der Landkreis hat bereits ein Jagdverbot auf alle Wildarten für das gesamte Kreisgebiet ausgesprochen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung befindet sich in Vorbereitung.
Der Landesjagdverband Hessen steht mit der Veterinärbehörde des Landkreises sowie der Task Force Tierseuchenbekämpfung in engem Austausch und bittet die Jagdausübungsberechtigten im Landkreis Groß-Gerau darum, die Behörden zu unterstützen und die Anordnungen umzusetzen, damit der ASP-Ausbruch möglichst örtlich begrenzt werden kann.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir in einer Folgemeldung informieren.
Weitere Informationen zur ASP finden Sie auf der Webseite des Deutschen Jagdverbandes unter https://www.jagdverband.de/asp
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat:
https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest
Infoschreiben des Rheingau-Taunus-Kreises vom 18.06.2024 zum Download als pdf-Datei
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